Rund um die Uhr für Sie als Anforderer erreichbar
Wenn personelle oder sachliche Unterstützung oder spezielle Fachkunde und Ausstattung gebraucht werden, kann das THW auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen oder des Landes heran gezogen werden.
Das THW anzufordern, ist denkbar einfach:
Im Einsatzfalle alarmieren Sie uns bitte über die Notrufnummer 112.
Ist es nicht ganz so eilig, rufen Sie uns doch erst einmal an und besprechen mit uns die Einsatzmöglichkeiten. Sie erreichen uns auch unter den Rufnummern
* 03871 45101 0 (Telefon)
* 03871 45101 18 (Telefax)
Formell ist der THW-Ortsbeauftragte der Behördenvertreter auf örtlicher Ebene. Amtshilfeersuchen an das THW zu Einsätzen werden in der Regel an ihn gerichtet. Er entscheidet aufgrund der Anforderung über Art und Umfang des THW-Einsatzes und fordert gegebenenfalls überörtliche Hilfe beim Leiter der Regionalstelle Schwerin an. Bei größeren Schadensereignissen werden Kreisverwaltung bzw. Sonderbehörden die Hilfe bei dem Leiter der Regionalstelle Schwerin als Ansprechpartner auf regionaler Ebene einfordern.
Wer führt im Einsatz
Im Einsatzfall werden die THW-Einheiten grundsätzlich der örtlichen Einsatzleitung unterstellt und erhalten von dieser ihre Einsatzaufträge. In der Regel obliegt die Einsatzleitung der Feuerwehr.
Im Rahmen der Führungsorganisation des Bedarfsträgers kann die Einsatzleitung Einsatzabschnitte oder Untereinsatzabschnitte bilden.
Wenn in diesen überwiegend THW-Kräfte eingesetzt werden, kann das THW beauftragt werden, diese Einsatzabschnitte/Untereinsatzabschnitte zu führen. Dies erfolgt durch eine THW-Führungsstelle.
Die Bundesanstalt THW OV Parchim entscheidet aufgrund der Anforderung im Rahmen ihrer verfügbaren Möglichkeiten über Art und Umfang des THW-Einsatzes.
Abrechnung und Kosten
Keine Frage, der Einsatz des THW kostet Geld. Was letztendlich bezahlt werden muss, steht in vernünftigem Verhältnis zur erbrachten Leistung. Bei Einsätzen, die gegenüber einer Behörde abgerechnet werden müssen, sind dies nur die Kosten, die dem THW aus diesem konkreten Anlass direkt entstanden sind, also keine Verwaltungsgebühren, Vorhaltekosten etc.. Die Abrechnungsrichtlinie des THW bestimmt die zuständige Behörde als Adressaten der Rechnung.
Wir die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk nennen Ihnen gern die gültigen Kostensätze, insbesondere für spezielles Gerät, das in Ihrem Bereich immer wieder gebraucht werden könnte.
Treten Sie mit uns in Kontakt
Bundesanstalt
Technisches Hilfswerk
Ortsverband Parchim
Ziegendorfer Chaussee 89
19370 Parchim
Tel.: 03871 45101 0
Fax: 03871 45101 18
E-Mail: ov-parchim(at)thw.de