Ja. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet ihre Mitarbeiter für THW-Tätigkeiten freizustellen.
Wie kann ich denn dann mit meinem Mitarbeiter planen?
Für Ausbildungen und Lehrgänge werden die Diensttermine lange vorher per Dienstplan bekannt gegeben. So können diese in Schichtplänen o.ä. berücksichtigt werden. Einsätze sind naturgemäß nicht planbar.
Hat mein Mitarbeiter Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Ja. Dem Mitarbeiter ist der Arbeitslohn so weiterzuzahlen, als wenn er zur Arbeit erschienen wäre.
Bekomme ich das Geld wieder?
Ja. Privaten Arbeitgebern wird der Arbeitslohn einschließlich der Sozialabgaben auf Antrag erstattet.
Habe ich denn überhaupt irgendwas von der THW-Mitwirkung meines Mitarbeiters?
Natürlich. Ihr Mitarbeiter erwirbt beim THW Fähigkeiten und Kenntnisse, die auch für Sie wertvoll sind. Fachausbildungen, Führungsausbildungen, soziale Fähigkeiten und Teamwork gehören dazu.
Und wo ist das alles rechtlich geregelt?
Die Mitwirkung im THW ist im THW-Gesetz geregelt.